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OLG München - Entscheidung vom 01.08.1997

23 U 2895/97

Normen:
BGB § 254 Abs. 2 §§ 278 535 631

Fundstellen:
BB 1997, 1918
DRsp I(138)832a
MDR 1997, 1007
OLGReport-München 1997, 262
VersR 1999, 112

Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Überlassung eines Krans samt Bedienungspersonal geltend. Die [...]
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