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OLG Köln - Entscheidung vom 15.01.1997

26 UF 136/96

Normen:
BGB § 138 § 1408 Abs. 2 § 1587o

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 162
FamRZ 1997, 1539
OLGReport-Köln 1997, 193

Die zulässige befristete Beschwerde der Antragsgegnerin ist in der Sache nicht begründet. Das Amtsgericht hat den Versorgungsausgleich zutreffend mit der Begründung ausgeschlossen, daß die Parteien gemäß § 1408 Abs. 2 [...]
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