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OLG Köln - Entscheidung vom 05.09.1997

26 WF 96/97

Normen:
BRAGO § 19 Abs. 5
BGB §§ 196 198 201

Fundstellen:
JurBüro 1998, 201
OLGReport-Köln 1997, 343

Die gem. § 11 Abs. 2 Satz 5 RpflG nach Nichtabhilfe durch den Richter nunmehr als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung vom 03.07.1997 ist gem. § 104 Abs. 3 ZPO statthaft und auch im übrigen zulässig, insbesondere [...]
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