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OLG Köln - Entscheidung vom 07.02.1997

19 U 133/96

Normen:
BGB § 459, 462

Fundstellen:
DRsp I(130)431a
NZV 1998, 116
OLGReport-Köln 1997, 127
VRS 94, 13
VersR 1997, 754

Die zulässige Berufung der Beklagten ist nur insoweit begründet, als sich der Kläger infolge Zeitablaufs höhere Nutzungen seines Pkws anrechnen lassen muß als zum Zeitpunkt des landgerichtlichen Urteils. Im Ergebnis zu [...]
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