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OLG Köln - Entscheidung vom 26.02.1997

27 U 63/96

Normen:
BGB §§ 145 164
ZPO § 240

Die im Beerenhandel tätige Klägerin mit Sitz in Schweden verlangt Bezahlung zweier Fruchtlieferungen, die am 23.9.1994 an die Beklagte, eine Großproduzentin für Konfitüre und ähnliche Fruchtprodukte, erfolgten. Am [...]
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