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OLG Köln - Entscheidung vom 25.04.1997

19 U 32/95

Normen:
BGB §§ 833, 847

Fundstellen:
DRsp I(146)95c
OLGReport-Köln 1998, 52
VersR 1998, 377

Die zulässige Berufung des Beklagten hat ganz überwiegenden, die des Klägers hat keinen Erfolg. 1. Daß dem Kläger grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch gemäß § 847 BGB und ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 833 [...]
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