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OLG Köln - Entscheidung vom 21.03.1997

19 U 158/96

Normen:
BGB § 249 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
DfS Nr. 1998/89
OLGReport-Köln 1997, 352
OLGReport-Köln 1997, 352
VRS 94, 170
VRS 94, 170
VersR 1998, 507
VersR 1998, 507

Die Berufung des Klägers unterliegt keinen formellen Bedenken. Ziel der Berufung ist die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung weiteren Schmerzensgeldes von mindestens 10.000,00 DM und zur Zahlung von Verdienstausfall [...]
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