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OLG Köln - Entscheidung vom 20.06.1997

3 U 146/96

Normen:
BGB §§ 194, 209
HGB § 87c, § 89b

Fundstellen:
BB 1997, 2130
DRsp I(112)223d
DRsp II(210)386
OLGReport-Köln 1997, 245
VersR 1997, 1101
r+s 1998, 86

Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Beklagte wendet sich allerdings vergeblich gegen die Verpflichtung zur Gliederung des Buchauszuges gemäß [...]
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