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OLG Köln - Entscheidung vom 09.07.1997

27 UF 22/97

Normen:
EStDV § 56 Satz 1 Nr. 2a

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 295
FamRZ 1998, 834
FuR 1997, 306

Die zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg. Die Klägerin kann von dem Beklagten die Erstattung von Steuerberaterkosten in Höhe von insgesamt 1.695,56 DM verlangen. Das Klagebegehren rechtfertigt sich daraus, dass [...]
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