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OLG Köln - Entscheidung vom 29.12.1997

6 W 95/97

Normen:
HWG § 4
ZPO § 890

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist zulässig, aber unbegründet. Das Landgericht hat die Schuldnerin zu Recht gem. § 890 ZPO wegen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot der Ziff. 1 c) der einstweiligen [...]
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