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OLG Köln - Entscheidung vom 01.10.1997

26 WF 110/97

Normen:
BRAGO § 130
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 60
FamRZ 1998, 1037
OLGReport-Köln 1998, 103
Rpfleger 1998, 129

Die nach § 269 Abs. 3 S. 5 ZPO statthafte und auch sonst in formeller Hinsicht unbedenkliche sofortige Beschwerde des Klägers hat in der Sache Erfolg, da dem Beschwerdegegner nicht das Recht zukommt, den Kostenantrag [...]
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