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OLG Köln - Entscheidung vom 13.08.1997

27 U 30/97

Normen:
BGB § 823 § 847 § 254
StVO § 8
StVG § 7 § 17

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1997, 310
SP 1998, 6
VRS 94, 249
VersR 1998, 1044

Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Der Beklagte zu 1) haftet aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 8 StVO , § 847 BGB , die Beklagte zu 2) aus diesen Vorschriften in Verbindung mit § 3 Nr. 1 [...]
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