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OLG Köln - Entscheidung vom 29.09.1997

19 W 39/97

Normen:
ZPO §§ 769, 793

Fundstellen:
DRsp IV(421)219a
InVo 1998, 112
OLGReport-Köln 1998, 168

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 14.08.1997 gegen den Einstellungsbeschluß des Landgerichts vom 25. Juli 1997 ist statthaft. Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung zur abschließenden Klärung der Frage, [...]
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