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OLG Köln - Entscheidung vom 27.05.1997

3 W 21/97

Normen:
ZPO § 91, § 269 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1997, 274

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 269 Abs. 3 Satz 5, 577 ff. ZPO zulässig. Werden einem Dritten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, so findet allein das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statt (vgl. BGH [...]
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