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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 30.01.1997

4 U 154/96

Normen:
ZPO § 829

Fundstellen:
DRsp IV(424)159a
InVo 1998, 75
JuS 1998, 373
MDR 1997, 975
NJW 1998, 549
OLGReport-Karlsruhe 1998, 14

Ein Pfändungsbeschluß muß die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, daß bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll, das [...]
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