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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 24.07.1997

3 Ss 116/97

Normen:
StGB § 25 Abs. 2
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
NStZ-RR 1998, 27
StV 1998, 80

I. Das Amtsgericht Schwetzingen hat die Angeklagte wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu der Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 DM verurteilt. [...]
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