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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 14.08.1997

2 W 3/97

Normen:
ZPO § 372a § 387

Fundstellen:
FamRZ 1998, 563
NJWE-FER 1998, 89

Die gemäß §§ 372a Abs. 2, 387 Abs. 3 , 577 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache zum Teil gerechtfertigt. Sie führt bezüglich des Beklagten, des Beschwerdeführers zu 1, zur Aufhebung und Zurückverweisung [...]
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