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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.02.1997

20 U 216/96

Normen:
VVG § 61

Fundstellen:
NZV 1997, 313
SP 1997, 298
VersR 1997, 1480
ZfS 1998, 57
r+s 1998, 187

Der Kläger verlangt Kaskoentschädigung in Höhe von 18.700,00 DM wegen Brandes seines Fahrzeuges. Zu diesem Brand war es gekommen, weil der Kläger ein Heizgerät auf den Beifahrersitz gestellt hatte, um das Fahrzeug [...]
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