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OLG Hamm - Entscheidung vom 04.02.1997

21 W 12/96

Normen:
ZPO § 240, § 485 ff.
GesO §§ 5 ff.

Fundstellen:
DRsp IV(415)240
KTS 1997, 468
NJW-RR 1997, 723
OLGReport-Hamm 1997, 95
RAnB Nr. 79/97

Das Landgericht hat zu Recht festgestellt, daß durch die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin das selbständige Beweisverfahren nicht unterbrochen worden ist. Zwar ordnet § [...]
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