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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.07.1997

20 W 254/95

Normen:
BGB §§ 1922, 1931, 1933
PStG §§ 60, 66

Fundstellen:
DRsp I(170)90/1
OLGReport-Frankfurt 1997, 214
ZEV 1997, 426

Im Erbrecht ist als Todeszeitpunkt der Eintritt des Gesamthirntodes zu verstehen. Nimmt die Ehefrau des Erblassers ihren begründeten Scheidungsantrag, dem der Erblasser zugestimmt hatte, vor dem Eintritt des Herz- und [...]
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