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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.06.1997

20 W 606/94

Normen:
BGB §§ 2078 Abs. 1, 2281 Abs. 1, 2283, 2358

Fundstellen:
DRsp I(174)304/2
OLGReport-Frankfurt 1997, 249
ZEV 1997, 422

Ein die Anfechtung eines Erbvertrags begründender Inhaltsirrtum liegt vor, wenn sich der Erblasser beim Abschluß des Erbvertrages über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die eintretende Bindungswirkung [...]
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