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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.07.1997

22 U 3/97

Normen:
BGB § 631

Die Klägerin erbringt Software-Leistungen. Die Beklagte, die bundesweit Baumärkte und Selbstbedienungs-Warenhäuser betreibt, wollte für ihren Geschäftssitz in D und die daran angebundenen Filialen ein zentrales [...]
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