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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.07.1997

22 U 269/96

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
StGB § 266a

Fundstellen:
NJW-RR 1998, 243
OLGReport-Düsseldorf 1998, 74
VersR 1999, 372

Der Beklagte war Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG. Diese beschäftigte im Oktober 1994 Arbeitnehmer, zahlte jedoch keine Löhne mehr. Auch die am 15.11.1994 fälligen Arbeitnehmerbeiträge zur [...]
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