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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.12.1997

18 U 82/97

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34

Fundstellen:
DRsp I(147)353c
OLGReport-Düsseldorf 1998, 263
VersR 1999, 363
r+s 1998, 462

Das OLG folgert: Dementsprechend könne es den betr. Lehrern 'nicht als Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt werden, daß sie den Schüler W nicht ständig in allen Bereichen der Schule oder des Schulhofes [...]
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