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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.04.1997

22 U 226/96

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
GmbHG §§ 32a 64 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp II(220)387
NJW-RR 1998, 1256
OLGReport-Düsseldorf 1997, 336
VersR 1999, 107
WM 1997, 186

Der Beklagte war alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der K Elektronik D GmbH (nachfolgend: K GmbH). Die Klägerin und die K GmbH waren durch eine sogenannte Systemhauspartnerschaft verbunden, in welcher die K [...]
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