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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.02.1997

22 U 201/96

Normen:
BGB § 852

Fundstellen:
DRsp I(147)335c
DRsp I(147)350d
OLGReport-Düsseldorf 1997, 124
VersR 1997, 1241

Der Kl zu 1) ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Die Klin zu 2) ist dessen Ehefrau. Die Kl zu 3) bis 5) sind deren Kinder. Die Bekl ist Rechtsnachfolgerin der D-B GmbH, die die Holzschutz-Lasuren X produziert und [...]
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