Beschluß Die Untersuchungshaft der Beschuldigten dauert fort. Bis zum Urteil, längstens bis zum 20. November 1997, wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen. Der Senat [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!