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EuGH - Entscheidung vom 13.11.1997

Rs C-248/96

Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung(EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 (ABl. L 230, S. 6) geänderten und aktualisierten Fassung, angepaßt durch Anhang I Teil VIII der Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und dieAnpassungen der Verträge (ABl. 1985, L 302, S. 23
im folgenden: Verordnung Nr. 1408/71) Anhang VI Abschnitt J Nr. 4 Buchstabe a
Verordnung Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1248/92 des Rates vom 30. April 1992 geänderten Fassung (ABl. L 136, S. 7) Anhang VI Abschnitt J Nr. 4 Buchstabe a

Fundstellen:
EuGH Slg. 1997, I-6407
SGb 1998, 269
ZfSH/SGB 1999, 373

[01] Die Arrondissementsrechtbank Amsterdam hat mit Urteil vom 16. Juli 1996, beim Gerichtshof eingegangen am 22. Juli 1996, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag mehrere Fragen nach der Auslegung und der Gültigkeit des Anhangs [...]
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