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BayObLG - Entscheidung vom 22.10.1997

3Z BR 84/97

Normen:
BGB §§ 1896, 1906 Abs. 1
FGG §§ 12, 15, 69i Abs. 6
ZPO § 412

Fundstellen:
FamRZ 1998, 921

I. Für den Betroffenen bestand eine Pflegschaft, die am 1.1. 1992 kraft Gesetzes in eine Betreuung übergegangen ist. Aufgabenkreise des Betreuers sind die Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitsfürsorge und die [...]
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