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BayObLG - Entscheidung vom 07.05.1997

2Z BR 56/97

Normen:
WEG § 45 Abs. 3
ZPO § 568 Abs. 2

Fundstellen:
WuM 1997, 402

I. Die Vollstreckungsgläubigerin ist Verwalterin einer Wohnanlage und handelt für die Wohnungseigentümer in Verfahrensstandschaft. Der Vollstreckungsschuldner ist Wohnungseigentümer. Mit rechtskräftigem Beschluß des [...]
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