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BayObLG - Entscheidung vom 12.03.1997

1Z AR 100/96

Normen:
BGB § 269
ZPO § 36 Nr. 3, § 29, § 60, § 485 Abs.2, § 486 Abs.2, 3

Fundstellen:
DRsp IV(415)241
NJW-RR 1998, 209

I. Der Antragsteller beabsichtigt, wegen verschiedener Baumängel an dem für ihn in Nürnberg erstellten Wohnhaus ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen und zwar gegen den Antragsgegner zu 1, der als Architekt [...]
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