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BayObLG - Entscheidung vom 26.03.1997

1 ObOWi 124/97

Normen:
OWiG § 73 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 1997, 249

Das persönliche Erscheinen darf nur dann angeordnet werden, wenn Beitrag zur Sachaufklärung erwartet werden kann: BayObLG, DAR 1994, 203 ; BayObLGSt 1985, 119; zur Vernehmung durch den ersuchten Richter wegen weiter [...]
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