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BayObLG - Entscheidung vom 23.04.1997

3 St RR 33/97

Normen:
StGB § 266b

Fundstellen:
BB 1997, 2347
BayObLGSt 1997, 75
JZ 1998, 368
MDR 1998, 114
NStZ 1997, 551
StV 1997, 596
wistra 1997, 315

Der Angeklagte nutzte als Inhaber einer Postbankkarte die Möglichkeit, in Verbindung und mit Hilfe einer Geheimzahl sowie eines Geldautomaten Bargeld in Höhe von täglich höchstens 500 DM abzuheben, im Zusammenhang mit [...]
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