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BayObLG - Entscheidung vom 12.05.1997

3 ObOWi 41/97

Normen:
AEG § 28
EBO § 64b Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
DAR 1997, 453
DÖV 1997, 1053
NZV 1997, 491
VRS 94, 150

Der Betroffene stellte seinen Pkw auf dem Kundenparkplatz des Bahnhofs G. ab, ohne eine Parkkarte gelöst zu haben. An der Zufahrt zu dem Parkplatz wird durch Schilder darauf hingewiesen, daß es sich um eine DB-Anlage [...]
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