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BVerwG - Entscheidung vom 30.07.1997

11 B 23.97

Normen:
VwGO § 60 Abs. 1 § 133 Abs. 3 S. 1

Fundstellen:
BayVBl 1998, 543
DÖV 1998, 80
NJW 1997, 3390
NVwZ 1998, 172
NVwZ 1998, 58

Die Beschwerde ist wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist unzulässig (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO ); der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO ) hat keinen Erfolg. Die Frist zur Begründung [...]
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