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BVerwG - Entscheidung vom 19.11.1997

7 B 265.97

Normen:
VwGO § 88 § 132 Abs. 2 Nr. 3 § 133 Abs. 6

Die Beschwerde ist zum überwiegenden Teil nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht die behauptete grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO (1). Das angefochtene Urteil beruht aber in [...]
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