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BVerwG - Entscheidung vom 25.08.1997

8 B 145.97

Normen:
BGB § 400
VwGO § 137 Abs. 1
VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) Niedersachsen § 55
ZPO § 850c Abs. 1 Satz 1 § 850e Nr. 3

Fundstellen:
KKZ 1997, 236

Die Beschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg. Die Revision kann nicht wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) zugelassen werden, weil die - hinsichtlich [...]
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