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BVerwG - Entscheidung vom 05.06.1997

11 B 45.97

Normen:
DDR-ZGB § 459
EGBGB Art. 233 § 2 § 2a Abs. 1 S. 1 § 2b Abs. 1 S. 1 § 8
Einigungs-Vertrag Art. 9 Abs. 4
LPGG § 13 Abs. 2 § 27 § 29 § 46
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
DÖV 1999, 216
RdL 1998, 234

1. Der Antrag der Klägerin zu 1 auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist unbegründet. Nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO kann Prozeßkostenhilfe nur bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende [...]
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