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BVerwG - Entscheidung vom 12.03.1997

1 B 267.96

Normen:
AuslG § 87 Abs. 1 S. 2 Nr 4
Einbürgerungsrichtlinien vom 15. Dezember 1977 Nr 5.3.3.

Fundstellen:
InfAuslR 1997, 370
StAZ 1998, 84

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung des [...]
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