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BVerwG - Entscheidung vom 03.09.1997

11 VR 20.96

Normen:
AEG § 18 Abs. 1 S. 2 § 20 Abs. 5 S. 1, Abs. 7
GG Art. 28 Abs. 2
ROG § 5 Abs. 4 § 7 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
VorschaltG (Vorschaltgesetz für Raumordnung und Landesentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 1992, GVBl S. 390) § 5 § 19 Abs. 1 S. 3, Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 1998, 79
NVwZ-RR 1998, 289
NuR 1998, 93
UPR 1998, 118

I. Die Antragstellerin, eine Gemeinde, begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer am 18. September 1996 beim Bundesverwaltungsgericht erhobenen Klage (BVerwG 11 A 56.96) gegen den Planfeststellungsbeschluß [...]
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