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BVerwG - Entscheidung vom 04.06.1997

3 B 76.97

Normen:
EinigungsV Art. 21 Abs. 3
VZOG § 11 Abs. 1 S. 2, S. 3 Nr. 5 § 13 Abs. 2

Fundstellen:
NJ 1997, 503
VIZ 1997, 539
ZOV 1997, 354

Die klagende Stadt macht einen Erlösauskehranspruch nach § 13 Abs. 2 VZOG geltend. Sie trägt vor, sie habe ein ihr gehörendes Grundstück dem Zentralstaat unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Art. 21 Abs. 3 EV). [...]
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