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BVerwG - Entscheidung vom 24.07.1997

9 B 552.97

Normen:
VwGO § 133 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
DVBl 1998, 231
DÖV 1998, 435

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) in der Beschwerdeschrift vom 27. Mai 1997 ist nicht begründet, wie der Senat zu einer entsprechenden Rüge gegen das dem Berufungsbeschluß [...]
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