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BVerwG - Entscheidung vom 26.09.1997

1 B 139.97

Normen:
AuslG § 32a
GG Art. 28 Abs 2

Fundstellen:
DVBl 1998, 286
NVwZ 1998, 184

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß das beklagte Land verpflichtet sei, gemäß § 32 a Abs. 1 AuslG die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen zur vorübergehenden Aufnahme von Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlingen [...]
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