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BVerfG - Entscheidung vom 10.11.1997

2 BvR 429/97

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1
ZPO § 141 Abs. 3

Fundstellen:
LM ZPO § 141 Nr. 7a
NJW 1998, 892
SGb 1998, 365
SozSich 1998, 318

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Ordnungsgeldbeschluß nach § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO . Sie kann nicht zur Entscheidung angenommen werden, weil ein Annahmegrund im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht [...]
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