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BVerfG - Entscheidung vom 06.11.1997

2 BvR 184/92

Normen:
BVerfGG § 34a Abs. 3

1. Über die Erstattung von Auslagen ist, nachdem der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt hat, nach Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 34a Absatz 3 BVerfGG zu entscheiden. Dabei kann [...]
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