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BVerfG - Entscheidung vom 18.07.1997

2 BvA 1/92 u.a.

Normen:
BVerfGG § 34a
StPO § 467 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 1998, 590
NVwZ 1998, 271

Die Erinnerung ist unbegründet. Die Entscheidung des Senats über die Erstattung der Auslagen beruht auf § 34a Abs. 1 BVerfGG . Danach sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten der [...]
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