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BSG - Entscheidung vom 30.10.1997

4 RA 42/97

Normen:
AAÜG § 6 Abs. 2, Anl 2 Nr. 2, Anl 7 S. 2

Fundstellen:
SozR-3 8570 § 6 Nr. 2
AuA 1998, 175

I. Zwischen den Beteiligten ist zuletzt noch streitig, ob der Beklagte als Versorgungsträger den Kläger im Rahmen der Feststellung der Überführungsdaten nach § 8 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ( AAÜG ) [...]
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