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BGH - Entscheidung vom 18.09.1997

VII ZA 1/97

Normen:
ZPO §§ 233, 236

Die Revision ist wegen Versäumung der Frist des § 552 ZPO unzulässig. Wiedereinsetzung kann einer bedürftigen Partei nur gewährt werden, wenn sie innerhalb der Frist nicht nur Prozeßkostenhilfe beantragt, sondern auch [...]
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