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BGH - Entscheidung vom 20.02.1997

VII ZR 288/94

Normen:
BGB § 341 Abs. 3, § 638 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 341 Abs. 3 Vorbehalt 1
BGHR BGB § 638 Abs. 1 S. 1 Bauwerk 2
BauR 1997, 640
DB 1997, 1328
DRsp I(125)467c
DRsp I(138)805d
MDR 1997, 635
NJW 1997, 1982
WM 1997, 1339
ZIP 1997, 1034
ZfBR 1997, 198

Die Klägerin hatte von den F. -Werken den Auftrag erhalten, eine Elektrohängebahn zu liefern und zu montieren. Mit Teilen dieser Leistung beauftragte sie den Beklagten als Nachunternehmer. Nach Beendigung der Arbeiten [...]
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