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BGH - Entscheidung vom 12.06.1997

IX ZR 296/96

Normen:
BGB § 419

Die Sache wirft klärungsbedürftige Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht auf, das Rechtsmittel hat im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554 b ZPO ). Die Feststellung des Berufungsgerichts, ein Vertragsverhältnis [...]
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